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AU-Reform 2026: Was die Abschaffung der Telefon-Krankschreibung für Praxen bedeutet

MediMeets Team
·3. Juli 2026·5 Min. Lesezeit

Was ändert sich bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2026?

Auf einen Blick

- AU-Pflicht ab Tag 1 statt bisher Tag 4
- Telefon-AU wird komplett abgeschafft
- Telefon-AU machte 2023 nur 0,9 % aller Krankschreibungen aus
- Reform ist noch kein Gesetz – Bundestag muss noch zustimmen

Die Regeln für Krankschreibungen in Deutschland werden neu geschrieben. Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss von Union und SPD ein Reformpaket beschlossen, das zwei Dinge grundlegend ändert: Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Telefon-AU) wird abgeschafft, und Beschäftigte müssen künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen. Für Arzt- und Zahnarztpraxen ist das mehr als eine Randnotiz – es betrifft direkt den Praxisalltag.

Zwei zentrale Neuerungen stehen im Beschlusspapier der Koalition:

  • AU-Pflicht ab Tag 1: Bisher musste ein ärztliches Attest in der Regel erst ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden. Künftig gilt die Pflicht bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung. Betriebe können davon per Tarif- oder Betriebsvereinbarung abweichen.

  • Ende der Telefon-AU: Die seit Ende 2023 mögliche Krankschreibung per Telefonat oder Videocall entfällt vollständig.

  • Schärfere Strafen: Die unrichtige Ausstellung einer Krankschreibung nach § 278 StGB soll künftig härter geahndet werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete den Schritt als „harte Entscheidung" und begründete ihn mit den wirtschaftlichen Kosten hoher Fehlzeiten in Unternehmen.


Warum wird die Telefon-AU abgeschafft?

Die politische Begründung lautet: hoher Krankenstand, Missbrauchsrisiko, internationale Wettbewerbsfähigkeit. Merz hatte bereits im Vorjahr einen aus seiner Sicht zu hohen Krankenstand kritisiert und die telefonische Regelung infrage gestellt.

Was sagen die Daten wirklich? Ein Faktencheck

Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn die politische Debatte und die wissenschaftliche Evidenz laufen an dieser Stelle auseinander. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat gemeinsam mit der BARMER Anfang Oktober 2025 eine Auswertung von AU- und Abrechnungsdaten der Jahre 2020 bis 2023 vorgelegt.

Zentrales Ergebnis der Zi-Studie: Telefonische und per Video ausgestellte Krankschreibungen machten 2023 nur rund 0,9 Prozent aller Fälle aus – für den beobachteten Anstieg des Krankenstands ist das nach Einschätzung des Zi von geringer Bedeutung.

Als eigentliche Treiber identifiziert die Studie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie sowie die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Zu einem vergleichbaren Schluss kommen sowohl das IGES-Institut als auch eine Untersuchung der DAK-Gesundheit, die ebenfalls keinen Hinweis auf systematischen Missbrauch der Telefon-AU findet.

Für Praxen heißt das: Das reale Problem – mehr Patientenkontakte, mehr Termine, mehr Bürokratie – bleibt bestehen, auch wenn die politisch angeführte Ursache wissenschaftlich umstritten ist.


Was bedeutet die Reform konkret für Arzt- und Zahnarztpraxen?

Die Reform trifft Praxen an zwei Stellen gleichzeitig: Mehr Menschen müssen künftig persönlich erscheinen, um überhaupt eine Krankschreibung zu bekommen – und das schon am ersten Tag. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet mit tausenden zusätzlichen Praxisbesuchen, die medizinisch oft nicht notwendig wären.

Wer krank ist, gehört ins Bett und nicht in die übervolle Praxis.

– Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender

Auch der Hausärzteverband warnt vor einer erheblichen zusätzlichen Bürokratiewelle. Für Praxisteams – gerade in Zeiten spürbaren ZFA-Fachkräftemangels – bedeutet das zusätzlichen Druck auf Empfang, Terminplanung und Dokumentation.

Reaktionen aus Ärzteschaft, Kassen und Verbänden

- KBV: „Zumutung" für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

- Hausärzteverband: Beschlüsse seien „absolut katastrophal"

- AOK-Bundesverband: Abschaffung sei „reine Symbolpolitik"

- DAK-Gesundheit: Warnt vor überfüllten Hausarztpraxen, fordert mehr Teilkrankschreibung

- BDA (Arbeitgeber): Begrüßt die Reform als Reaktion auf hohen Krankenstand

Das Reformpaket ist bislang ein Koalitionsbeschluss und noch kein verabschiedetes Gesetz – der Bundestag muss noch zustimmen, Änderungen sind also möglich.


Digitale Lösungen, die Praxen jetzt schon entlasten

Unabhängig davon, wie die Debatte politisch ausgeht: Mehr Patientenkontakte sind für viele Praxen bereits jetzt Realität. Drei Bereiche, in denen digitale und KI-gestützte Tools spürbar entlasten können:

1. KI-gestützte Ersteinschätzung und Triage. Digitale Chat- oder Telefon-Assistenten können vorab klären, ob ein Praxisbesuch tatsächlich notwendig ist. Das reduziert unnötige Laufkundschaft, bevor sie das Wartezimmer erreicht.

2. Digitale Terminorganisation und Anamnese. Online-Terminbuchung mit intelligenter Wartelisten-Steuerung sowie digitale Anamnesebögen verkürzen die Gespräche vor Ort und reduzieren Leerlaufzeiten am Empfang.

3. Automatisierte eAU-Anbindung und KI-Dokumentation. Eine direkte Anbindung der eAU an das Praxisverwaltungssystem sowie KI-gestützte Spracherkennung nehmen dem Team spürbar Verwaltungsaufwand ab – ein wichtiger Hebel gerade angesichts des ohnehin knappen ZFA-Personals.


Fazit

Die AU-Reform 2026 bringt für Praxen zwei Herausforderungen gleichzeitig: mehr Patientenaufkommen und mehr Bürokratie. Die wissenschaftliche Evidenz stützt zwar nicht die These, dass die Telefon-AU der Haupttreiber des hohen Krankenstands war – trotzdem müssen sich Praxen auf die praktischen Folgen der neuen Regelung einstellen. Digitale Tools zur Vorsortierung, Terminorganisation und Dokumentation sind dabei kein Zukunftsthema mehr, sondern jetzt schon verfügbare Hebel, um den Praxisalltag handhabbar zu halten.


Häufige Fragen zur AU-Reform 2026

Ab wann gilt die neue AU-Pflicht ab Tag 1?

Der Koalitionsausschuss hat sich am 2. Juli 2026 auf die Reform geeinigt. Sie muss noch den Bundestag durchlaufen, ein konkretes Inkrafttretensdatum steht daher noch nicht fest.

Ist die telefonische Krankschreibung schon abgeschafft?

Noch nicht. Die Abschaffung ist Teil des Koalitionsbeschlusses vom 2. Juli 2026, aber noch nicht gesetzlich verabschiedet.

Belegen Studien, dass die Telefon-AU den Krankenstand erhöht hat?

Nein. Eine Analyse des Zi aus dem Oktober 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass Telefon- und Video-AUs 2023 nur rund 0,9 Prozent aller Krankschreibungen ausmachten.

Welche digitalen Tools helfen Praxen bei mehr Patientenaufkommen?

Digitale Ersteinschätzung/Triage, Online-Terminbuchung, digitale Anamnesebögen sowie automatisierte eAU-Anbindung und KI-Dokumentation gehören zu den derzeit wirksamsten Hebeln.


Quellen

1. ZDFheute: Koalitionsausschuss beschließt Verschärfung bei Krankschreibungen, 02.07.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/koalitionsausschuss-krankschreibung-attest-100.html

2. ZDFheute Liveblog: Merz, Spahn und Klingbeil zu den Reformplänen, 02.07.2026.

3. Deutsches Ärzteblatt: Koalitionsausschuss: Abschaffung der Telefon-AU und Krankschreibung ab erstem Tag geplant, 02.07.2026.

4. strong-partners.de: Fehlzeiten senken: Was die AU-Reform für euch heißt, 03.07.2026.

5. KBV: Scharfe Kritik an geplanter Abschaffung der Telefon-AU, 02.07.2026.

6. heise online: Telefon-AU-Aus & Co, 03.07.2026.

7. Tagesspiegel: „Absolut katastrophal", 02.07.2026.

8. t-online: Krankschreibung: Kritik an "katastrophalen" Plänen, 02.07.2026.

9. Apotheken-Umschau: Telefonische Krankschreibung nicht Hauptursache für hohen Krankenstand, 02.10.2025.

10. Zi: Zi-Analyse: Krankschreibungen per Telefon und Video nicht ursächlich für Anstieg der AU-Fälle, Medieninformation.

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