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KIM, DICOM & Co.: Wie Arztpraxen wirklich Daten mit Laboren und Fachpartnern austauschen

MediMeets Team
·27. August 2026·5 Min. Lesezeit
KIM, DICOM & Co.: Wie Arztpraxen wirklich Daten mit Laboren und Fachpartnern austauschen

Symbolbild, KI-generiert

Ein Arztbrief muss raus, der Laborbefund lässt auf sich warten, und irgendwo im Praxisverwaltungssystem gibt es angeblich schon eine Lösung dafür – aber welche? Wer sich mit Datenaustausch mit Fachpartnern beschäftigt, landet schnell in einem Begriffs-Dschungel aus KIM, DICOM, LDT und TI. Es sind vier unterschiedliche Systeme für vier unterschiedliche Datentypen und für die meisten Praxen ist bereits mehr davon aktiv, als ihnen bewusst ist.

Was ist KIM und warum ist es Pflicht?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der bundesweit einheitliche, Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail-Dienst des deutschen Gesundheitswesens. Über KIM versenden Praxen, Kliniken, Apotheken und Krankenkassen Arztbriefe, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Befunde und Überweisungen sicher und rechtskonform.

Seit dem 1. Oktober 2021 ist die KIM-Nutzung für Arztpraxen gesetzlich vorgeschrieben (§ 311 Abs. 6 SGB V). Der elektronische Arztbrief und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen über diesen Weg an die Krankenkasse gehen. Eine Alternative gibt es dafür nicht.

Wichtig für das Verständnis: KIM ist kein einzelnes Produkt, sondern ein technischer Standard. Über 100 von der gematik zugelassene Unternehmen bieten KIM-Dienste an, ähnlich wie es viele verschiedene E-Mail-Anbieter gibt.


Habe ich KIM nicht schon automatisch über mein Praxisverwaltungssystem?

In den meisten Fällen ja, aber nicht ganz von selbst. Praktisch jedes aktuell zertifizierte Praxisverwaltungssystem unterstützt KIM heute, und der PVS-Hersteller schlägt dabei meist einen Standard-Partner vor, der ohne bewussten Vergleich übernommen wird.

Damit KIM tatsächlich funktioniert, braucht es zusätzlich:

  • ein aktuelles Update des E-Health-Konnektors

  • eine passende, aktuelle PVS-Version

  • einen aktiven Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter

Eine Ausnahme betrifft Praxen mit veralteter oder nicht mehr aktualisierter Software, etwa bestimmten Open-Source-Lösungen ohne Zertifizierung für die Kassenabrechnung. Hier kann die KIM-Anbindung fehlen und muss aktiv nachgerüstet werden.


Wann lohnt sich ein Wechsel des KIM-Anbieters?

Die reine Kernfunktion: verschlüsselter, gesetzeskonformer Versand, ist bei allen zugelassenen Anbietern identisch, weil sie Zulassungsvoraussetzung ist. Ein Wechsel lohnt sich trotzdem, wenn:

  • die Mailbox-Kapazität des aktuellen Anbieters bei größeren Anhängen an ihre Grenzen stößt

  • der Support schlecht erreichbar ist

  • zusätzliche Funktionen gewünscht sind, etwa ein echter Chat statt reinem Mailversand

  • eine Unabhängigkeit vom PVS-Hersteller sinnvoll ist, etwa bei einem geplanten PVS-Wechsel

kv.dox

Der KIM-Dienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, betrieben gemeinsam mit akquinet health service. Unbegrenzter Speicherplatz, monatlich kündbar, kostenloser technischer Support. Der Reiz liegt vor allem darin, dass es sich um einen unabhängigen, nicht gewinnorientierten Dienst der eigenen Standesvertretung handelt.

akquinet health service

Geht über reinen Dokumentenversand hinaus: ein Chat zwischen Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten und Apotheken, Dateiversand von Fotos und Befunden, ein Verzeichnisdienst für verifizierte Kontakte sowie eine Broadcast-Funktion an ganze Teams. Ergänzend bietet akquinet mit KIM secure eine zusätzliche Malware-Prüfung und mit KIM2Mail eine Einbindung der KIM-Adresse direkt in Outlook. Die Techniker Krankenkasse (mit rund 10,7 Millionen Versicherten die größte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands) nutzt akquinet als KIM-Anbieter und ruft darüber täglich bis zu 60.000 elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab.


Jenseits von KIM: Drei weitere Systeme für drei weitere Datentypen

KIM deckt Dokumente und Nachrichten ab. Aber nicht alle Daten, die eine Praxis austauscht, laufen darüber.

Röntgenbilder und Bilddaten: DICOM und der neue DLX-Standard

Bilddateien wie Röntgen-, CT- oder MRT-Aufnahmen sind für KIM meist zu groß und nutzen ein eigenes Format: DICOM (Digital Imaging and Communications in Medicine), bei dem Bild- und Patientendaten untrennbar in einer Datei zusammengefasst sind. Der klassische Weg über Patienten-CDs bringt bekannte Nachteile mit sich: Viren-Risiko, aussterbende CD-Laufwerke, Softwarekompatibilität. Als moderner Ersatz entsteht seit 2025/2026 der DLX-Standard (DIN/TS 19455, „DICOM Link Exchange"), ein QR-Code- bzw. Link-basierter, herstellerübergreifender Bildaustausch zwischen Einrichtungen.

Laborbefunde: Der LDT-Standard

Für den Austausch zwischen Praxis und Labor gilt ein eigener, deutlich älterer Standard: LDT (Labordatenträger), aktuell in Version 3.1, komplett unabhängig von der Telematikinfrastruktur. Er läuft direkt zwischen Praxissoftware und Laborsoftware. In der Praxis relevant: Die Software, über die ein Labor Befunde zurückmeldet, stellt das Labor in aller Regel kostenlos zur Verfügung, um Einsenderpraxen an sich zu binden. Es handelt sich also nicht um ein Produkt, das eine Praxis separat kaufen oder unabhängig vom Labor auswählen muss.

Zahntechniklabor-Kommunikation

Für Zahnarztpraxen kommt ein weiterer, eigenständiger Weg hinzu: Digitale Abdrücke (Intraoralscans) im Format STL oder PLY werden meist direkt über die Cloud-Plattform des jeweiligen Scanner-Herstellers an das Zahntechniklabor übertragen. Etwa 3Shape Communicate, DS Core von Dentsply Sirona, Medit Link oder Itero/MyAlign. Getrennt davon läuft die Übermittlung abrechnungsrelevanter Daten über einen gemeinsam von KZBV und dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen festgelegten XML-Standard.


Checkliste für die Praxis

  • Ist das eigene PVS aktuell und für die Kassenabrechnung zertifiziert? Sonst drohen sowohl Abrechnungs- als auch KIM-Probleme.

  • Welcher KIM-Anbieter läuft aktuell im Hintergrund und sind Mailbox-Größe und Support zufriedenstellend?

  • Bei Unzufriedenheit: kv.dox oder akquinet als unabhängige Alternativen prüfen.

  • Für Bild-, Labor- und (bei Zahnarztpraxen) Zahntechnikdaten separat prüfen, welcher Weg bereits genutzt wird. Meist läuft das schon automatisch über Gerätehersteller bzw. Laborpartner mit, ohne zusätzliche Kaufentscheidung.


Häufige Fragen zu KIM und Datenaustausch in der Praxis

Ist KIM für alle Arztpraxen Pflicht?

Ja. Seit dem 1. Oktober 2021 sind Arztpraxen laut § 311 Abs. 6 SGB V gesetzlich zur Nutzung von KIM verpflichtet, insbesondere für den elektronischen Arztbrief und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Muss ich KIM extra kaufen?

Meistens nicht separat als eigenständiges Produkt. Die meisten aktuellen Praxisverwaltungssysteme bringen eine KIM-Anbindung mit, meist über einen vom PVS-Hersteller vorgeschlagenen Partner. Notwendig sind zusätzlich ein aktueller E-Health-Konnektor und ein aktiver Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter.

Was ist der Unterschied zwischen KIM, DICOM und LDT?

KIM überträgt Dokumente und Nachrichten wie Arztbriefe. DICOM ist der Standard für Bilddaten wie Röntgenaufnahmen. LDT regelt den Austausch von Laboraufträgen und -befunden zwischen Praxis- und Laborsoftware. Alle drei sind technisch unabhängig voneinander.

Was ist kv.dox?

kv.dox ist der KIM-Dienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, betrieben gemeinsam mit akquinet health service. Er bietet unbegrenzten Speicherplatz, ist monatlich kündbar und kommt mit kostenlosem technischem Support.

Muss ich mich um Röntgenbilder oder Laborbefunde separat kümmern?

In der Regel nicht als eigene Kaufentscheidung. Diese laufen meist bereits automatisch über den Gerätehersteller (Bilddaten) beziehungsweise die vom Labor kostenlos bereitgestellte Software (LDT) mit ab.


Prüfen Sie, ob Ihr aktueller KIM-Anbieter noch passt, oder entdecken Sie kv.dox und akquinet als unabhängige Alternativen.

https://medimeets.de/wissen/sichere-kommunikation

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