PVS wechseln
Der Vergleich zeigt, welche Praxisverwaltungssysteme zu Ihrer Praxis passen. Er stützt sich auf unabhängige Quellen: die Zi-Befragung 2025 sowie die Zulassungen und die Installationsstatistik der KBV. Darunter lesen Sie, wie ein Wechsel abläuft und was er kostet.
Schritt 1 von 7
Leitfaden zum PVS-Wechsel
Anlässe für einen Wechsel
Viele Praxen sind mit ihrer Software unzufrieden. In der Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) von 2025 lag die Bereitschaft, das eigene System weiterzuempfehlen, im Mittel bei 5,7 von 10 Punkten.1 Mit dem Support waren 65,0 % der Praxen zufrieden, mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis 46,5 %.
Ein einzelnes Ärgernis rechtfertigt selten einen Wechsel. Anlass geben vielmehr wiederkehrende Probleme: Das System verlangsamt die Sprechstunde oder stürzt im Alltag ab, E-Rezept und eAU funktionieren nur über Umwege, der Support antwortet erst nach Tagen, oder eine neue Anwendung lässt sich mangels Schnittstelle nicht anbinden. Hinzu kommen Anlässe von außen, etwa eine Praxisübernahme, ein zweiter Standort oder ein Hersteller, der sein Produkt einstellt.
Vor dieser Entscheidung steht die Frage nach der Ursache. Manche Störung geht auf den Konnektor, die Internetanbindung oder die Einrichtung zurück und lässt sich ohne neues System beheben. Liegt das Problem im System selbst, zeigt der Vergleich oben, welche Systeme in diesen Punkten besser bewertet werden.
Weiterempfehlung
Wie wahrscheinlich Praxen ihr System einer Kollegin oder einem Kollegen empfehlen
5,7
32 Systeme von 2,8 bis 9,0
Zufrieden mit dem Support
Anteil der Praxen
65,0 %
32 Systeme von 29,6 % bis 100,0 %
Zufrieden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis
Anteil der Praxen
46,5 %
32 Systeme von 0,0 % bis 100,0 %
- Ein bewertetes System
- Gesamtwert aller befragten Praxen
Der Ablauf eines Wechsels in sechs Schritten
- 1
Anforderungen festhalten
Die Praxis hält fest, was das neue System leisten muss: Fachrichtung, Zahl der Arbeitsplätze und Standorte, Betrieb in der Praxis oder in der Cloud sowie die Programme, die angebunden bleiben sollen.
- 2
Systeme vergleichen und Angebote einholen
Zwei oder drei Hersteller erhalten dieselben Anforderungen, damit sich ihre Angebote vergleichen lassen. Ein vollständiges Angebot weist Lizenz, Einrichtung, Datenübernahme, Schulung und laufende Kosten einzeln aus.
Worauf Sie in der Vorführung achten
- Ein Ablauf, den die Praxis täglich oft erledigt, von der Anmeldung bis zur Dokumentation, mit realistischen Testdaten statt einer leeren Datenbank
- Der Quartalsabschluss bis zur fertigen Abrechnung für die KV
- Die TI-Anwendungen, die die Praxis nutzt, zum Beispiel E-Rezept, eAU und ePA
- Wie Daten aus dem bisherigen System ankommen. Eine Testmigration braucht einen vereinbarten Ausschnitt der Praxisdaten und eine geschützte Übergabe.
- Was bei einem Ausfall der Internetverbindung weiter funktioniert, vor allem bei einem System in der Cloud
- Wie die Praxis den Support erreicht und wie schnell er in der Testphase antwortet
Nicht jeder Hersteller kann alles in der Vorführung zeigen. Was fehlt, klärt die Praxis im Testzugang oder lässt es sich schriftlich bestätigen.
- 3
Die Datenübernahme klären
Der bisherige Hersteller bestätigt schriftlich, welche Daten er in welchem Format herausgibt. Der neue bestätigt, welche davon er übernehmen kann. Eine Testmigration mit echten Daten der Praxis gehört in den Vertrag.
- 4
Kündigen und den Termin festlegen
Den frühesten Termin bestimmt die Kündigungsfrist des alten Vertrags. Der Umstieg sollte nicht auf den Quartalswechsel fallen, damit Installation und Quartalsabrechnung nicht zusammentreffen.
- 5
Schulen und umstellen
Vor dem Umstieg übt das Team die häufigsten Abläufe in einer Demoversion. Für den Tag der Umstellung vergibt die Praxis weniger Termine.
- 6
Das Altsystem lesbar halten
Nach § 630f Abs. 3 BGB bewahrt die Praxis Patientenakten zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung auf. Den Lesezugriff auf das alte System sichert sie sich deshalb über das Vertragsende hinaus.
Was die Betriebsmodelle unterscheidet, erklärt der Wissensbereich zu Praxisverwaltungssystemen.
Wir begleiten Ihren Wechsel
Im kostenlosen Digital-Check gehen wir Ihre Anforderungen durch und sagen Ihnen, welche Fragen Sie den Anbietern stellen sollten.
Was ein Wechsel kostet
Die Kosten eines Wechsels setzen sich aus einmaligen und laufenden Posten zusammen. Einmalig fallen die Einrichtung, die Übernahme der Daten aus dem bisherigen System und die Schulung des Teams an. Wer die Software kauft statt mietet, zahlt zusätzlich die Lizenz, und für ein System mit Server in der Praxis kommt oft neue Hardware hinzu. Laufend zahlt die Praxis eine monatliche Miete oder, bei gekaufter Lizenz, die Softwarepflege.
Feste Preise für die einmaligen Posten veröffentlichen nur wenige Hersteller. Üblich ist ein individuelles Angebot für die einzelne Praxis, auch bei den am weitesten verbreiteten Systemen. Wo Preise öffentlich sind, liegen sie weit auseinander. ETERNO berechnet für die Einrichtung einschließlich vollständiger Datenübernahme 7.500 €2, T2med für die Praxislizenz 1.900 € und für jede Ärztin und jeden Arzt weitere 900 €3, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Im Deutschen Ärzteblatt berichtete ein Praxisinhaber 2025 von einem Angebot, nach dem allein die Konvertierung seiner Daten 10.000 € kosten sollte. Für die Schulung seines Teams rechnete er mit weiteren 7.000 €4.
Welche Preise die einzelnen Hersteller veröffentlichen, zeigen die Profilseiten der Systeme.
Wie die Datenübernahme abläuft
Für die Mitnahme der Daten schreibt § 371 SGB V den Herstellern zugelassener Praxissoftware eine Archiv- und Wechselschnittstelle vor. Daneben nutzen viele Systeme das ältere Austauschformat BDT, den Behandlungsdatenträger.
Was im neuen System ankommt, hängt vom Einzelfall ab. Stammdaten, Diagnosen und strukturierte Dokumentation übernehmen die meisten Systeme, Scans und selbst angelegte Formulare seltener.
Für 17 von 46 Systemen auf MediMeets ist beschrieben, wie die Daten beim Wechsel übernommen werden.5
Die Angaben je System stehen auf den Profilseiten.
Kündigungsfristen der PVS-Verträge
In der Zi-Befragung 2025 nannten 45,3 % der Praxen eine vierteljährliche Kündigungsfrist, 31,9 % eine jährliche und 14,2 % eine monatliche.1 Welche Frist für die eigene Praxis gilt, steht im Vertrag mit dem bisherigen Hersteller. Wer sie früh prüft, kann den Wechseltermin selbst wählen. Eine versäumte Frist verlängert den Vertrag dagegen oft um einen weiteren Zeitraum.
Häufige Fragen
Ist ein Wechsel der einzige Weg, TI-Probleme zu lösen?
Nein. Viele Störungen gehen auf den Konnektor, die Internetanbindung oder die Einrichtung zurück und lassen sich ohne neues System beheben. Ein Wechsel hilft erst, wenn das Problem im System selbst liegt. Wie gut ein System die TI-Anwendungen umsetzt, zeigt der TI-Score der gematik.
Gehen beim Wechsel Patientendaten verloren?
Bei einer geplanten Übernahme über die Wechselschnittstelle oder BDT kommen Stammdaten, Diagnosen und strukturierte Dokumentation mit. Schwieriger sind Scans, selbst angelegte Formulare und Sonderfelder. Was tatsächlich ankommt, zeigt vor dem Umstieg eine Testmigration mit echten Daten.
Lässt sich im laufenden Betrieb wechseln?
Ja. Die Praxis legt dafür einen festen Tag fest, an dem sie auf das neue System umstellt. Ein längerer Parallelbetrieb beider Systeme führt oft zu Lücken in der Dokumentation und bleibt besser die Ausnahme.
Muss die Kassenärztliche Vereinigung dem Wechsel zustimmen?
Nein. Für die Abrechnung muss das neue System von der KBV zugelassen sein. Damit sie ohne Unterbrechung weiterläuft, müssen Betriebsstättennummer und Arztnummern korrekt übernommen werden.
Muss der Wechsel zum Quartalsende stattfinden?
Nein. Nach Angabe der KBV kann der Wechsel zu jedem Zeitpunkt stattfinden. Fällt er in ein laufendes Quartal, kann für dieses Quartal eine zweite Abrechnungsdatei nötig sein. Die Übermittlung stimmt die Praxis dann mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab.67
Bleiben Konnektor und Kartenterminal nutzbar?
In der Regel ja. Konnektor und Kartenterminal arbeiten unabhängig vom PVS und lassen sich mit dem neuen System weiter betreiben. Ist der TI-Anschluss Teil des Vertrags mit dem bisherigen Hersteller, klärt die Praxis vorher, wann dieser Vertrag endet.6
Müssen Hersteller beim Wechsel helfen?
§ 371 SGB V verpflichtet zugelassene Systeme heute zu einer Archiv- und Wechselschnittstelle. Der Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat, soll die Hersteller zusätzlich verpflichten, Praxen beim Wechsel zu unterstützen und ihnen ihre Daten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. In Kraft ist das Gesetz noch nicht.8
Lohnt sich ein Wechsel kurz vor der Praxisabgabe?
Das hängt vom verbleibenden Zeitraum ab. Liegen noch mehrere Jahre vor der Abgabe und stört das System den Alltag spürbar, kann sich ein Wechsel lohnen. Steht die Übergabe bald an, entscheidet die Nachfolge oft mit, welches System die Praxis künftig nutzt.
Wo gibt es neutrale Informationen zu Praxisverwaltungssystemen?
Die KBV veröffentlicht die zugelassenen Systeme und ihre Verbreitung, das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung befragt Praxen zu ihrer Zufriedenheit, und die gematik bewertet mit dem TI-Score die TI-Anwendungen. MediMeets führt diese Quellen je System zusammen.
Quellen und Stand
- Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung: PVS-Monitoring 2025, abgerufen am 03.09.2026
- ETERNO: Preiskonfigurator, abgerufen am 28.09.2026
- T2med: Preisliste, abgerufen am 28.09.2026
- Deutsches Ärzteblatt 10/2025: Das sind die Folgen eines PVS-Wechsels
- MediMeets: Profilangaben zur Datenübernahme, aus Herstellerangaben und eigener Recherche
- KBV: PVS-Wechsel, abgerufen am 28.09.2026
- KV Hamburg: Praxisverwaltungssysteme, abgerufen am 28.09.2026
- KBV-Praxisnachrichten vom 16.07.2026 zum Kabinettsentwurf des GeDIG