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MediMeets

Abrechnungsdienst / Verrechnungsstelle

Ein Abrechnungsdienst oder eine Verrechnungsstelle übernimmt die Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber Kostenträger oder Patient, entweder für Privatpatienten (Privatliquidation) oder für Selektivverträge und Hybridmodelle.

Was ein Abrechnungsdienst übernimmt

Bei allen Produkten dieser Kategorie gibt die Praxis die Abrechnung aus der Hand. Sie liefert nur die Behandlungsdaten, der Dienst erstellt und versendet die Rechnungen, verfolgt den Zahlungseingang und zahlt das Honorar aus. Das unterscheidet die Kategorie von der Abrechnungsprüfung, bei der die Praxis weiterhin selbst abrechnet und die Software nur prüft.

Wegfallen soll damit die Arbeit, die nach der Behandlung beginnt: Rechnungen schreiben, Zahlungen überwachen, Mahnungen versenden, Rechnungsfragen von Patienten beantworten. Viele Dienste zahlen das Honorar zudem aus, bevor der Patient bezahlt hat. Die Praxis wird damit vom Zahlungsverhalten ihrer Patienten unabhängig und kann ihre Einnahmen planen.

Zwei Geschäftsmodelle: Privatliquidation und Selektivverträge

Die Kategorie umfasst zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle. Privatärztliche Verrechnungsstellen rechnen gegenüber dem Patienten ab: Sie erstellen GOÄ-Rechnungen für Privatpatienten und Selbstzahler, versenden sie und übernehmen das Mahnwesen, teils bis zur gerichtlichen Beitreibung. Der Patient schuldet das Geld, der Dienst zieht es ein.

Die zweite Gruppe rechnet gegenüber der Krankenkasse ab. Dazu gehören Selektivverträge wie die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V und Hybrid-DRG nach § 115f SGB V, bei denen ambulante Operationen als sektorengleiche Fallpauschale direkt mit den Kassen abgerechnet werden. Diese Umsätze laufen an der normalen KV-Abrechnung vorbei und folgen je Vertrag eigenen Regeln, der Dienst übernimmt die Abrechnung und vermittelt teils auch die Verträge selbst.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Die erste Frage gilt dem Geschäftsmodell, also ob es um die Privatliquidation oder um Selektivverträge geht. Innerhalb der Privatliquidation entscheidet vor allem der Umgang mit dem Ausfallrisiko. Bei echtem Factoring kauft der Dienst die Forderung und trägt das Risiko selbst. Zahlt der Patient nie, behält die Praxis ihr Honorar. Bei bloßer Vorfinanzierung wird der ausgezahlte Betrag dagegen zurückgefordert. Dazu kommt die Frage, wo Rechnungsfragen künftig landen: beim Dienst mit eigener Anlaufstelle für Patienten oder weiterhin am Praxisempfang, der durch das Auslagern gerade entlastet werden sollte. Zuletzt zählt die Servicetiefe, von der festen Ansprechperson mit Durchwahl bis zur GOÄ-Beratung für das Praxisteam.

Woran sich die Produkte unterscheiden

Nach genau diesen Kriterien lässt sich der Vergleich filtern.

  • Sofortauszahlung / VorfinanzierungDer Dienst zahlt das Honorar aus, bevor der Patient bezahlt hat — je nach Anbieter nach 48 Stunden bis zu vier Wochen. Die Praxis wird damit vom Zahlungsverhalten der Patienten unabhängig und kann ihre Einnahmen planen.
  • Feste namentliche Ansprechperson mit Durchwahl statt allgemeiner Service-HotlineDie Praxis bekommt eine feste Person mit eigener Durchwahl zugeteilt, statt bei jedem Anruf in einer allgemeinen Hotline zu landen. Bei komplexen GOÄ-Fragen spart das Erklärungsaufwand, weil der Ansprechpartner die Praxis kennt.
  • Automatisierte Rechnungsprüfung mit Korrekturvorschlägen, die die Praxis vor dem Versand freigibtVor dem Versand prüft das System die Rechnung automatisch auf GOÄ-Konformität und schlägt Korrekturen samt Begründungstexten vor, die die Praxis im Portal übernehmen oder ablehnen kann. Der Unterschied zur reinen Expertenprüfung beim Dienstleister: die Praxis sieht und entscheidet über jede Änderung.
  • Bei gerichtlicher Beitreibung trägt der Dienst das Kostenrisiko (Anwalts- und Gerichtskosten)Zahlt ein Patient auch nach Mahnungen nicht, klagt der Dienst die Forderung ein und übernimmt dabei Anwalts- und Gerichtskosten selbst. Die Praxis trägt dann kein finanzielles Risiko, wenn ein Verfahren verloren geht oder der Patient zahlungsunfähig ist.
  • Echtes Factoring mit AusfallschutzDer Dienst kauft die Honorarforderung und trägt danach das Ausfallrisiko selbst — zahlt der Patient nie, muss die Praxis das Geld nicht zurückzahlen. Bei bloßer Vorfinanzierung ohne Ausfallschutz wird der Betrag dagegen zurückgefordert.
  • Eigene Anlaufstelle für Patienten (Hotline und/oder Portal) bei RechnungsfragenPatienten mit Fragen zur Rechnung erreichen den Abrechnungsdienst direkt über eine eigene Hotline oder ein Patientenportal. Die Praxis muss diese Anrufe nicht selbst annehmen.
  • GOÄ-Beratung und Schulung für das PraxisteamFachleute des Dienstes beraten die Praxis dazu, welche Ziffern und Steigerungsfaktoren abrechenbar sind, und schulen das Team. Das hebt das Honorar dauerhaft an, statt nur die bereits erfassten Leistungen fehlerfrei zu verrechnen.
  • Abrechnung von Berufsgenossenschafts- und Unfallleistungen (UV-GOÄ), nicht nur GOÄ-PrivatrechnungenNeben normalen Privatrechnungen rechnet der Dienst auch Arbeits- und Wegeunfälle nach der Unfallversicherungs-GOÄ mit den Berufsgenossenschaften ab. Relevant für Praxen mit D-Arzt-Zulassung oder regelmäßigen Unfallpatienten, weil diese Fälle sonst intern bearbeitet werden müssen.
Grundfunktionen dieser Kategorie

Diese Funktionen hat jedes Produkt der Kategorie. Sie taugen nicht zur Unterscheidung.

  • Die Praxis übergibt die Abrechnung vollständig an einen externen Dienst und erhält ihr Honorar von diesem
  • Online-Portal mit Echtzeit-Status der eingereichten Leistungen
  • GOÄ-Privatliquidation wird vollständig übernommen (Erstellung, Druck, Versand)
  • Außergerichtliches Mahnwesen
  • Hybrid-DRG nach §115f und Teilnahme an Selektivverträgen

Anbieter in dieser Kategorie

Ein Produkt der Kategorie, dargestellt wie im Katalog.

Häufige Fragen

Darf die Praxis Abrechnungsdaten an eine Verrechnungsstelle weitergeben?

Nur mit Einwilligung des Patienten. Behandlungs- und Abrechnungsdaten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Praxen holen die Einwilligung deshalb schriftlich ein, üblicherweise zusammen mit dem Behandlungsvertrag.

Was kostet ein Abrechnungsdienst?

Üblich ist ein Anteil am Rechnungsbetrag oder am abgerechneten Honorar. Die Höhe hängt vom Leistungsumfang ab, etwa davon, ob Ausfallschutz und Vorfinanzierung enthalten sind.

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