Videosprechstunde für Arztpraxen: Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Symbolbild, KI-generiert
Ein Kontrolltermin, eine Befundbesprechung, eine Folgeverordnung. Nicht jedes Anliegen braucht den Weg in die Praxis. Videosprechstunde-Software macht genau diese Fälle digital möglich, ohne dass Patient oder Arzt den Raum verlassen müssen.
Was ist eine Videosprechstunde?
Eine Videosprechstunde ist eine Software, mit der Ärztinnen und Ärzte Patientengespräche per Video statt vor Ort durchführen. Von der Terminerinnerung über ein virtuelles Wartezimmer bis zum eigentlichen Gespräch, meist direkt im Browser ohne Installation.
Wichtig für die Einordnung: Eine Videosprechstunde ist kein allgemeines Videokonferenz-Tool, sondern speziell für die Anforderungen der Kassenabrechnung gebaut. Dazu gehört zwingend eine Zertifizierung, ohne die das Gespräch nicht abrechenbar ist.
Welchen Nutzen bringt eine Videosprechstunde – für wen?
Für die Praxis / Ärztin und Arzt
Zusätzliche Termin-Slots ohne Raumbedarf, weniger Ausfälle durch verpasste Vor-Ort-Termine, und die Möglichkeit, Kontrolltermine oder Befundbesprechungen effizienter zu takten.
Für MFA und Praxisteam
Ein virtuelles Wartezimmer mit Live-Übersicht erleichtert den Überblick, wer bereits wartet. Ähnlich wie im echten Wartezimmer, nur digital und ohne Anwesenheit vor Ort nötig.
Für Patientinnen und Patienten
Kein Anfahrtsweg, keine Wartezeit im Wartezimmer, und die Möglichkeit, unkompliziert von zuhause aus an einem Termin teilzunehmen.
Worauf sollten Praxen bei der Auswahl achten?
Die Anbieterlandschaft ist dicht: über 20 relevante Anbieter am Markt. Die Funktionsunterschiede liegen im Detail:
Virtuelles Wartezimmer mit Live-Übersicht wartender Patienten: der Arzt sieht auf einen Blick, wer schon da ist, und ruft nacheinander auf.
Automatisierter Einladungsversand: Zugangslink und -code kommen automatisch per E-Mail oder SMS direkt bei der Terminbuchung, ohne manuellen Versand.
Dokumente und Bilder während des Gesprächs teilen: Befunde oder Fotos lassen sich direkt im Gespräch zeigen und hochladen.
Text-Chat parallel zum Video: Links oder kurze Notizen lassen sich zusätzlich zum Gespräch schreiben.
Bildschirmübertragung: der Arzt kann z. B. einen Befund direkt vom eigenen Bildschirm zeigen.
Gruppensitzungen: von gar nicht bis zu 25 Teilnehmenden, je nach Anbieter. Relevant etwa für Gruppentherapie.
Peer-to-Peer-Verschlüsselung ohne zentrale Serverspeicherung: ein echter technischer Unterschied zwischen Anbietern, nicht nur Marketing. Alternative ist serverbasierte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Whitelabel / eigenes Praxis-Design im virtuellen Wartezimmer: nur bei wenigen Anbietern vorhanden.
Automatische Erfassung der Gesprächsdauer: wichtig für die korrekte Abrechnung gegenüber der Krankenkasse.
Datenschutz bei Videosprechstunden: Worauf sollten Praxen achten?
Bei einer Videosprechstunde wird das komplette Arzt-Patienten-Gespräch übertragen. Die Verschlüsselungsart ist hier der wichtigste konkrete Unterscheidungspunkt.
Peer-to-Peer versus serverbasierte Verschlüsselung
Bei Peer-to-Peer-Verschlüsselung läuft das Gespräch direkt zwischen den Geräten, ohne zentrale Serverspeicherung. Bei serverbasierter Verschlüsselung läuft die Verbindung über die Server des Anbieters, ebenfalls verschlüsselt, aber technisch anders aufgebaut. Beide Varianten können DSGVO-konform sein. Der Unterschied liegt darin, wo die Daten während des Gesprächs technisch durchlaufen.
Gesetzlich verpflichtend
AVV (Art. 28 DSGVO): Ein Auftragsverarbeitungsvertrag muss mit jedem Anbieter abgeschlossen werden.
BSI-C5-Testat Typ 2 (§ 393 SGB V): Seit Juli 2025 für Cloud-Anbieter im Gesundheitswesen Pflicht.
KBV-Zertifizierung nach Anlage 31b BMV-Ä: Ohne diese Zertifizierung ist die Videosprechstunde nicht mit der Krankenkasse abrechenbar. Kein Komfortmerkmal, sondern zwingende Voraussetzung.
Diese Punkte sind gesetzlich zwingend. Anders als optionale Vertrauens- oder Zusatzmerkmale, die einzelne Anbieter freiwillig bieten.
Videosprechstunde: Worauf bei den Kosten achten?
Dauerhaft kostenlose Basisversion prüfen
Manche Anbieter bieten eine dauerhaft kostenlose Basisversion für einfache 1:1-Gespräche an, nicht nur eine befristete Testphase. Das kann sich gerade für kleinere Praxen mit geringem Videosprechstunde-Volumen lohnen.
Vertragsbindung unterscheidet sich deutlich
Reine, spezialisierte Videosprechstunde-Anbieter sind meist monatlich kündbar. Große Bündel-Plattformen, bei denen die Videosprechstunde nur ein Modul unter vielen ist, haben dagegen oft eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Das lohnt sich vor Vertragsschluss konkret zu prüfen.
Unterstützte Browser
Nicht jeder Anbieter unterstützt jeden Browser gleichermaßen. Bei älteren Praxis-Systemen lohnt sich ein Blick auf die konkrete Kompatibilität, bevor man sich entscheidet.
Praxis-Tipp: Prüfen Sie, ob der Anbieter ein reiner Videosprechstunde-Spezialist ist oder die Funktion nur als Modul in einer größeren Praxisplattform anbietet. Das beeinflusst sowohl die Vertragsbindung als auch, wie viel Fokus auf der eigentlichen Videofunktion liegt.Häufige Fragen zu Videosprechstunden
Ist jede Videosprechstunde-Software mit der Krankenkasse abrechenbar?
Nur wenn sie nach Anlage 31b BMV-Ä zertifiziert ist. Ohne diese KBV-Zertifizierung ist eine Videosprechstunde nicht abrechenbar, unabhängig davon, wie gut die technischen Funktionen sind.
Was ist der Unterschied zwischen Peer-to-Peer- und serverbasierter Verschlüsselung?
Bei Peer-to-Peer läuft das Gespräch direkt zwischen den Geräten ohne zentrale Serverspeicherung. Bei serverbasierter Verschlüsselung läuft die Verbindung verschlüsselt über die Server des Anbieters. Beide können datenschutzkonform sein.
Gibt es kostenlose Videosprechstunde-Software?
Bei manchen Anbietern ja, als dauerhaft kostenlose Basisversion für einfache Gespräche. Das ist allerdings nicht bei allen Anbietern der Fall und sollte konkret geprüft werden.
Muss ich für eine Videosprechstunde etwas installieren?
In der Regel nicht. Die meisten Anbieter laufen browserbasiert, sowohl für den Arzt als auch für den Patienten.
Können mehrere Personen gleichzeitig an einer Videosprechstunde teilnehmen?
Bei manchen Anbietern ja, mit Gruppensitzungen für bis zu 25 Teilnehmende. Relevant etwa für Gruppentherapie. Andere Anbieter unterstützen nur 1:1-Gespräche.
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